An alle IG Lombard Mitglieder,
wie die Zeit doch verrinnt. Nach einer langen Pause melden sich die Gründungsmitglieder unter dem Motto: “Todgesagte leben länger”! Auch die IG – Lombard lebt noch, obwohl Ihre Tätigkeit durch die sehr langatmigen Prozesse in dem vergangenen Jahren 2022 und 2023 doch sehr eingeschränkt war.
Eines ist auf jeden Fall sicher: Auch durch das Engagement der IG – Lombard gestaltet sich die Lombard-Insolvenz nicht als “Null-Nummer”, sondern die Quote wird sich beim LombardClassic 2 voraussichtlich im zweistelligen Prozentbereich bezogen auf die Beteiligungshöhe einfinden. Genaues kann man noch nicht beziffern, da der Insolvenzverwaltern jede einzelne Anmeldung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen muss. Dies wird sicherlich noch bis Mitte/Ende des kommenden Jahres andauern.
Viele von Ihnen können nur schwer verstehen, warum dies so lange dauert. Dies gilt erstrecht für das Strafverfahren. Nachdem bereits im Jahre 2014 die strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden, steht nun die Verjährung vor der Tür, da vor dem Landgericht Hamburg die Anklage immer noch nicht zugelassen, geschweige zur Verhandlung gebracht wurde.
Die Anklageschrift gegen die Verantwortlichen der Lombardanlage liegt dem Landgericht Hamburg zwar seit mittlerweile drei Jahren (!) vor, ist aber noch immer nicht zur Verhandlung zugelassen worden.
Jedenfalls für einen Teil der begangenen Straftaten droht nun die sog. “Strafverfolgungs- Verjährung”. Diese läuft – vereinfacht ausgedrückt – zehn Jahre nach der jeweiligen Zeichnung ab. Für Beteiligungen, die noch in 2013 gezeichnet wurden, dürfte daher bereits eine strafrechtliche Verjährung eingetreten sein. Sollte die Hamburger Strafjustiz auch weiterhin untätig bleiben, droht der gesamte Strafprozess zu “platzen”. Dann kämen die eigentlich Verantwortlichen ohne Verurteilung für ihre “guten” Taten davon.
Daraus ergeben sich vorab drei Fragen:
- Wollen wir, die IG Mitglieder das?
- Was kann die IG Lombard somit tun?
- Welche Kosten entstehen?
zur Frage 1
Die Gründungsmitglieder der IG – Lombard haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Sache gegenüber den Verantwortlichen von Lombard nicht ohne strafrechtliche Gerichtsverhandlung und richterlichem Urteil zu den Akten gelegt werden sollte. Manchmal muss man sich auch für das Recht sich einsetzen und streiten, ohne dass es einen wirtschaftlichen Ertrag bringt. Dies ist letzten Endes eine Frage der Ethik und Moral! Bei einem solch eindeutigen Fall wie bei Lombard muss Recht auch Recht bleiben, sonst herrscht in Deutschland bald Anarchie, wenn die Propagandisten mit ihren Handlungen Erfolg haben.
zur Frage 2
Die IG-Lombard wird die Kanzlei Dr. Sieprath & Partner beauftragen, die erforderlichen strafrechtlichen Schritte (u.a. Anzeige wegen einer möglichen Strafvereitelung im Amt) einzuleiten. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Strafjustiz die Sache einfach “still und leise” für erledigt erklärt. Zusätzlich sollte durch Herrn Dr. Sieprath das Justizministerium (und ggf. auch die Presse) eingeschaltet werden. Ferner könnten dienstrechtliche Anträge gegen die Richter der zuständigen Strafkammer gestellt werden. Für die Mitglieder der IG-Lombard resultiert hieraus nach Auskunft von Dr. Sieprath kein Haftungsrisiko.
zur Frage 3
Die anwaltlichen Kosten für die vorgenannten Maßnahmen (Strafanzeige wegen Strafvereitelung, Eingaben an den Justizminister / Opposition im Landtag, Dienstaufsichtsbeschwerden, Information der Presse usw.) werden voraussichtlich zwischen 5.000 € – 10.000 € liegen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Strafakte mittlerweile mehr als 20.000 Seiten umfasst.
An dieser Stelle möchte wir alle bitten, sofern noch nicht geschehen, uns eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Dies erspart der Verwaltung sehr viel Kosten und Zeit.
Die Mitglieder die uns mit Ihren Obolus bis heute die Treue gehalten haben gilt an dieser Stelle unser besonderer Dank. Im Augenblick ist es nicht notwendig für das vergangene und kommende Jahr einen weiteren Jahresbeitrag zu erheben, da die laufenden und sonstigen Kosten im Augenblick gedeckt sind.
Wie hoch bzw. wann eine Quote aus der Insolvenzmasse gezahlt wird, dazu können die Gründungsmitglieder im Augenblick keine Aussage tätigen. Es bleibt aber jedem einzelnen Mitglied vorbehalten beim Insolvenzverwalter direkt nachzufragen.
Für jede weitere Rückäußerung, zielführenden Vorschlag und Mitwirken sind die seitherigen Gründungsmitglieder sehr dankbar. Es versteht sich von selbst, dass wir für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Ihre
– Gründungsmitglieder der IG – Lombard –